Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat gestern mit sofortigem Inkrafttreten eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Typ H5 in einigen Teilen des Landkreises erlassen.

Damit sollen Hühner, Enten, Gänse und Puten vor potenziellen Überträgern der Vogelgrippe in Risikozonen geschützt werden.

Als Risikozonen sind vor allem große Gewässer im Landkreis Ludwigslust-Parchim festgelegt worden an denen viele Zugvögel rasten. Hinzu kommt bei einigen festgelegten Seen und Flüssen eine Erweiterung des Risikogebietes um einem Streifen von 500 Metern landeinwärts ab der Uferlinie.

In diesen Risikogebieten muss Geflügel zwingend in einem Stall oder einer in einer überdachten Voliere untergebracht werden. Auch wer nicht in einer der Risikozonen wohnt, sollte unbedingt darauf achten, dass beispielsweise keine wilden Enten oder Gänse Teiche, Tränken und Futterstellen des eigenen Hausgeflügels nutzen.

Die gesamte Allgemeinverfügung des Landkreises vom 17.11.2020 sowie eine Landkarte der Risikogebiete sind hier zu finden: