
3. November 2020: Drückjagden auch während des Lockdowns möglich

Ich begrüße ausdrücklich, dass es zur Sicherheit unserer Jägerschaft die Einschränkungen wegen Corona gibt und mit dem Erlass eben nicht alles allen erlaubt ist. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen in den nächsten Wochen ausschließlich nur Jäger*innen aus MV oder mit eigenem Revier in MV (auch Eigenjagden) oder hier gelöstem Jahresjagdschein auf die Pirsch gehen. Hierbei sind die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen streng einzuhalten. Empfohlen ist ganz klar, dass nur Personen in einem Auto zum Ansitz fahren, die zum gleichen Hausstand gehören. Weiterhin müssen Namenslisten von allen Beteiligten geführt werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, falls der Mindestabstand von 1,5 m kurzzeitig nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel beim Verladen größerer Stücke).
Für mich als Jungjägerin ist es bedauerlich, dass dieses Jahr ein gutes Stück des jagdlichen Brauchtums bei den Drückjagden fehlen wird. Das Schüsseltreiben muss ebenso unterbleiben wie das Legen und Verblasen der Strecke. Das ist bedauerlich, aber absolut richtig, um gemeinsam gesund durch die Drückjagdsaison und zu guten Strecken zu kommen. Darum wünsche ich allen Jägerinnen und Jägern ein kräftiges Waidmannsheil und hoffe, dass sich alle an die wichtigen Hygiene- und Anstandsregeln halten.