Aufgrund der aktuellen Lage, wird es ab 11.1. neue Regelungen in den Bereichen KiTa und Schule geben.

Vorlesetag

++++++++ Update 25.02.2020++++++++

Ab Montag, dem 25.01.2021 gilt im Landkreis LUP aufgrund der nach wie vor hohen Infektionsrate die Regelung zur Notbetreuung in Krippe, KiTa, Tagespflege, Schule und Hort. Es werden also nurnoch die Kinder betreut, von denen mindestens ein Elternteil in einem Beruf der kritischen Infrastruktur arbeitet, deren Arbeitgeber ihnen die Unabkömmlichkeit bescheinigt und die keine andere, verantwortungsvolle Betreuung organisieren können.

Die Abschlussklassen der allgemeinbilenden und beruflichen Schulen können abweichend der sonst geltenden Regelungen in Form vom Präsenzunterricht beschult werden. Dies ist sehr wichtig, um eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen. Mehr dazu finden Sie HIER.

Der Beginn der Abiturprüfungen wird vom 13.04. auf den 23.04.2021 nach hinten verschoben.

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Neben den wirtschaftlichen Herausforderungen ist die Förderung und Bildung unserer Kinder die größte Herausforderung in der Corona-Pandemie. Wann immer es Ihnen möglich ist, versuchen Sie bitte Ihre Kinder zu Hause zu lassen. Bitte versuchen Sie auch darauf zu verzichten Ihre Kinder von verschiedenen Personen privat betreuen zu lassen, betreuen Sie sie bestenfalls selbst.

Auf Bundesebene wurde deshalb beschlossen die Kinder-Krankentage von 10 auf 20 je Kind und Elternteil zu erhöhen, für Alleinerziehende sind 20 Tage mehr je Kind verfügbar. Die Ankündigung muss jetzt dringend durch die Bundesregierung umgesetzt und rechtlich verbindlich für die Eltern werden!
Als Mutter von zwei Töchter (10 & 3) weiß ich, wie herausfordernd es ist, HomeOffice, Schulaufgaben und die Betreuung und Versorgung (Mittag sollte schließlich auch auf den Tisch kommen) alles unter einen Hut zu bekommen. Deswegen ist es ein guter Ansatz die Kinder-Krankentage zu erhöhen und so Eltern zu ermöglichen die Kinder pandemiebedingt zu Hause zu betreuen, auch wenn sie gesund sind. Gegenüber eine unbezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber müssen Eltern mit diesem Weg nicht auf das volle Gehalt verzichten. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gern!

Ab 11.1. ist es nötig, dass Sie Ihre Kinder für die Kinderbetreuung in Kita, Krippe, Hort oder Tagespflege anmelden. Das Formular bekommen Sie in der Einrichtung oder können es HIER herunterladen.
Damit die Abschlussklassen bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereitet werden, werden diese ab 11.1. an die Schulen zurückkehren. Die Schulpflicht für die Klassen 1-9 bleibt zunächst weiterhin ausgesetzt. Kinder der Klassenstufen 1-6 können weiterhin tagsüber in der Schule betreut werden, bitte versuchen Sie aber auch dort so weit es geht die Kinder zu Hause zu lassen.

HIER finden Sie die aktuell gültigen Verordnungen.

Bei einer Inzidenz von 200 oder mehr im Landkreis, gilt für Schulen und Kinderbetreuung ausschließlich eine Aufrechterhaltung der Notbetreuung. Ähnlich wie im Früjahr, werden dann nur Kinder betreut, deren Eltern in einem Bereich der Kritischen Infrastruktur arbeiten oder deren Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Die Liste der Berufsgruppen, die zur so genannten kritischen Infrastruktur gehören finden Sie rechts auf Seite 6 des verlinkten Dokuments.

Alle Informationen speziell für den Landkreis LUP finden Sie auch HIER. Bitte kommen Sie bei Fragen, Hinweisen und Anregungen gern auch auf mich und meine Büromitarbeiter zu.