Hier finden Sie Informationen zur neuen Corona-Landesverordnung.

Corona

Für die Zeit vom 02.-30.11.2020 gelten erneut weitreichende Einschnitte. Anders als im Frühjahr, bleiben jedoch KiTas, Schulen, Einzelhandel, Friseure und Spielplätze geöffnet. Alles natürlich unter entsprechenden Hygiene-Auflagen. Auch der Kinder- und Jugendsport bleibt weiterhin möglich, es sei denn das Infektionsgeschehen ist so stark, dass der Landkreis dies anders regeln muss.
Bei Fragen, stehen mein Team und ich gern zur Verfügung.

Hier der Link zur Verordnung:
Corona Landesverordnung 02.-30.11.2020