Die Soforthilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen in unserem Land können ab heute (25.03.2020) beim Landesförderinstitut MV beantragt werden. Das Kabinett hatte zuvor ein Hilfspaket von 1,1 Mrd. Euro gepackt.

Die Corona-Krise trifft auch die Soloselbständigen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit voller Wucht. Durch das Kontaktverbot fallen unzählige Aufträge weg, die kleine Unternehmen nicht kompensieren können. Auf Rücklagen können vor allem Soloselbständige in den wenigsten Fällen zu rückgreifen. Deswegen begrüße ich, dass nun schnell und direkt geholfen werden kann. Die Betroffenen erhalten einmalige und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Das ist nötig, damit nach der Krise nicht Kredite den Firmen die Luft zum Atmen nehmen.

Die Zuschüsse staffeln sich wie folgt:

  • 0-5 Arbeitnehmer*Innen: 9.000 Euro
  • 6-10 Arbeitnehmer*Innen: 15.000 Euro
  • 11-24 Arbeitnehmer*Innen: 25.000 Euro
  • 25-49 Arbeitnehmer*Innen: 40.000 Euro

Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe einschließlich Kulturschaffende des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern ist beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen und kann hier heruntergeladen werden:
[gview file="https://www.elisabeth-assmann.de/wordpress/wp-content/uploads/2020/03/antrag-coronahilfe-maerz-2020-1.pdf"]

Nähere Erläuterungen zum MV Schutzfonds sind hier nachzulesen:
[gview file="https://www.elisabeth-assmann.de/wordpress/wp-content/uploads/2020/03/mv-schutzfonds.pdf"]

Diese Maßnahme ist beispiellos doch unverzichtbar, um den kleinen Firmen eine Perspektive zu bieten. Sie machen rund 77 Prozent der Betriebe in unserem Land aus und sind damit das Rückgrat unserer Wirtschaft.

Weitere Infos über die Sofortmaßnahmen gibt es beim Landesförderinstitut unter www.lfi-mv.de.