Immer wieder haben wir Sozialdemokraten in MV das Thema DDR-Altschulden der Kommunen mit unserem Koalitionspartner diskutiert. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wurde dann ein kommunaler Entschuldungsfonds eingerichtet. Nun geht das Antragsverfahren los.

Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können nun endlich von den Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau entschuldet werden. Das Innenministerium hat jetzt die dafür nötige Verordnung vorgelegt.

Es war ein jahrelanger und schwerer Kampf, um endlich eine Lösung für die Städte und Gemeinden zu bekommen. Nach wie vor drückt viele eine millionenschwere Schuldenlast aus dem DDR-Wohnungsbau. Jetzt ist Mecklenburg-Vorpommern das erste und einzige ostdeutsche Bundesland mit einem derartigen millionenschweren Entschuldungsprogramm. Durch die Beharrlichkeit der SPD-Landtagsfraktion und der vielen GenossInnen der SPD im Land haben wir für das neue Finanzausgleichsgesetz auch einen kommunalen
Entschuldungsfonds vereinbart. Damit stehen jährlich 25 Millionen € bereit, um Altkredite der Kommunen und kommunalen Wohnungsgesellschaften auszugleichen. Endlich können wir das Problem der DDR-Altschulden lösen und die ungerechtfertigte Sonderlast der deutschen Wiedervereinigung angehen. Die Altschulden sind unverschuldet und die Städte und Gemeinden stehen damit zu Unrecht in der Kreide. Darum war es uns als
Sozialdemokraten wichtig, die Kommunen nachhaltig zu entlasten.

Die Wohnungsbau-Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft sind mittlerweile auf insgesamt mehr als 320 Millionen Euro angewachsen. Dieses Geld fehlt den Städten und Gemeinden für viele andere wichtige
Investitionen wie die Sanierung von Schulen, Kindergärten, Straßen oder auch Schwimmbädern und Bibliotheken. Die Kredite müssten noch für Jahrzehnte bedient werden. Sie belasten nach mehr als 30 Jahren
Wiedervereinigung die kommunalen Unternehmen und damit die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern massiv. Betroffen ist beispielsweise auch die Stadt Wittenburg mit ihrer kommunalen Wihnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH.

Der Entlastungsfonds hilft sowohl den Städten und Gemeinden, deren Wohngebäude abgerissen oder
verkauft wurden, als auch Kommunen, bei denen das europäische Beihilferecht noch greift. Erstere erhalten die kompletten Zuwendungen, letztere zunächst Hilfen von maximal 200.000 Euro. Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Das Antragsformular und die Verordnung sind HIER abrufbar.